Bundesarbeitsgericht erleichtert Befristung von Arbeitsverträgen

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert. Danach können tarifvertragliche Regelungen festlegen, dass Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund innerhalb von höchstens 42 Monaten fünfmal befristet werden können, heißt es in einem aktuellen Urteil

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert. Danach können tarifvertragliche Regelungen festlegen, dass Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund innerhalb von höchstens 42 Monaten fünfmal befristet werden können, heißt es in einem aktuellen Urteil. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht normalerweise vor, dass ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens viermal innerhalb von zwei Jahren befristet werden darf. In Tarifverträgen können allerdings abweichende Regelungen geschaffen werden (Az.: 7 AZR 184/11). Im jetzt entschiedenen Rechtsstreit hatte ein ehemaliger Fahrer eines Wach- und Sicherheitsunternehmens aus Hessen geklagt. Dessen befristeter Arbeitsvertrag war mehrfach vom 3. April 2006 bis zum 2. Oktober 2009 verlängert worden.Der Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe erlaubt eine fünfmalige Befristung innerhalb von maximal 42 Monaten. Diesem gaben die Richter den Vorrang. epd

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