Das neue Rentenkonzept
Zuschussrente: Sie ist das Herzstück. Wer lange zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll seine Niedrigrente auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird eine Riester-Rente dabei nicht mit dem Rentenzuschuss verrechnet. Das soll auch Niedrigverdienern die private Altersvorsorge schmackhaft machen
Zuschussrente: Sie ist das Herzstück. Wer lange zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll seine Niedrigrente auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird eine Riester-Rente dabei nicht mit dem Rentenzuschuss verrechnet. Das soll auch Niedrigverdienern die private Altersvorsorge schmackhaft machen. Die Zuschussrente gibt es aber nur für diejenigen, die in die Rentenversicherung jahrzehntelang eingezahlt und - nach 2019 - auch zusätzlich privat fürs Alter vorgesorgt haben. Unterm Strich kommen die Betroffenen damit dann über das Niveau der Sozialhilfe.Kombirente: Wer schon mit 63 Jahren Rente beziehen, aber trotzdem weiter arbeiten will, soll deutlich mehr als bisher hinzuverdienen können. Das ist vor allem ein Anliegen der FDP. Bisher sind nur 400 Euro im Monat frei, höherer Verdienst wird rentenmindernd angerechnet. Künftig soll es möglich sein, durch Rente plus Arbeitseinkommen so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein.
Erwerbsminderungsrente: Sie soll langfristig für alle erhöht werden, die aus Krankheitsgründen vorzeitig aufhören müssen zu arbeiten. Bislang wird der Betroffene dabei so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird "Zurechnungszeit" genannt. Sie wird nun stufenweise bis 2029 auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Zurechnungszeit erhöht sich also langfristig um zwei Jahre.
Selbstständige: Sie sollen von Mitte 2013 an zur Altersvorsorge verpflichtet werden, aber die Wahl haben, wie sie sich absichern - privat, gesetzlich oder über eine Rürup-Rente. dpa