Bundesrat billigt Begrenzung von Mietpreisen

Berlin. Vermieter dürfen die Kaltmieten künftig nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Der Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren

Berlin. Vermieter dürfen die Kaltmieten künftig nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Der Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetzes ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort