Banken sollen bei Beratung nachbessern

Berlin · Beratungs-Protokolle sollen Bankkunden vor Schaden durch fehlerhafte Auskünfte schützen. Nun zeigt ein Test im Auftrag der Bundesregierung: Viele Institute nehmen es damit nicht so genau. Verbraucherschutzminister Heiko Maas will gegensteuern.

Banken und Versicherungen verstoßen regelmäßig gegen die gesetzliche Vorschrift, die Beratung ihrer Kunden über Geldanlagen umfassend zu dokumentieren. Das geht aus einer Studie des Instituts für Transparenz im Auftrag der Bundesregierung hervor, die in dieser Woche veröffentlicht werden soll.

Das Institut schickte dafür Testkunden in 119 Beratungsgespräche. Nur in 29 Fällen erhielten die Tester anschließend ein Protokoll des Gesprächs, obwohl sie danach fragten. Das stellt einen Gesetzesverstoß dar: Die Dokumentation , die bei Geldanlagen seit 2010 Pflicht ist, muss direkt nach der Beratung ausgehändigt werden. Die Studie zeigt zudem, dass die Angaben in den herausgegebenen Protokollen zwar meistens zutrafen, sie waren aber fast immer unvollständig. So fehlten in zwei Dritteln der Fälle Empfehlungen oder die finanziellen Verhältnisse der Kunden waren nicht erfasst. Häufig wurden allgemeine Textbausteine verwendet. In die Studie seien auch Untersuchungen von Verbraucherschützern sowie eine repräsentative Kundenbefragung eingeflossen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das Ergebnis sei verheerend: "Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder."

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD ) will die Regeln zur Protokollpflicht nun nachbessern. In der Praxis gebe es dabei "offensichtlich große Defizite", sagte er. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll erhalte, werde der Zweck der Dokumentation nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Studie will Maas nun mit Branchenvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherverbänden beraten. Ziel sei es, dass "die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird", sagte er. Grünen-Chefin Simone Peter forderte weitreichende Änderungen im Umgang mit den Beratungs-Protokollen. "Strafen müssen wirklich wehtun, und bei Falschberatung brauchen wir eine Beweislast-Umkehr zugunsten der Verbraucher", sagte sie den "Kieler Nachrichten". Der Verbraucherschutz sei im Finanzbereich noch völlig unterentwickelt.

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