Leipziger Urteil Abgeschobene Terror-Gefahr

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung von zwei Gefährdern gebilligt. Eine wichtige Grundentscheidung, aber ...

Leipziger Urteil: Abgeschobene Terror-Gefahr
Foto: SZ/Robby Lorenz

Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aufgrund eines Verdachts auszuweisen – da bleibt ein fader Beigeschmack, das geht an rechtsstaatliche Grenzen. Der Schutz vor der realen Terror-Gefahr rechtfertigt allerdings, diese Grenzen auszuloten. Das Leipziger Urteil ist damit auch ein Signal, dass der Rechtsstaat sich von seinen Feinden nicht zum Narren halten lässt. Und natürlich bedeutet jeder Gefährder weniger auf deutschem Boden mehr Sicherheit – in Deutschland, muss man dazu sagen. Die Abgeschobenen sind ja nicht aus der Welt.

Die Fälle, über die das Leipziger Gericht geurteilt hat, zeigen aber auch die begrenzte Wirkung der Abschiebungspolitik. Was, wenn die Betroffenen einen deutschen Pass erworben hätten? Nach einer durchaus populären Auffassung von Staatsbürgerschaftsrecht hätte er ihnen zugestanden.

Das dschihadistische Gedankengut lässt sich nicht einfach abschieben. Die Debatte um ausländische Gefährder darf bei aller Berechtigung nicht die Tatsache verdrängen, dass der Terror längst auf deutschem Boden heranwächst. Um echte Sicherheit zu gewährleisten, muss man hier seine Wurzeln austrocknen.

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