Kabinett einigt sich auf Reform der Sicherungsverwahrung
Berlin. Das Bundeskabinett hat sich auf Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung verständigt. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert gestern mitteilte, sollen psychisch gestörte Schwerverbrecher mit hohem Rückfallrisiko nach Verbüßung ihrer Haftstrafe künftig nicht mehr im Gefängnis, sondern in besonderen geschlossenen Therapieeinrichtungen untergebracht werden
Berlin. Das Bundeskabinett hat sich auf Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung verständigt. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert gestern mitteilte, sollen psychisch gestörte Schwerverbrecher mit hohem Rückfallrisiko nach Verbüßung ihrer Haftstrafe künftig nicht mehr im Gefängnis, sondern in besonderen geschlossenen Therapieeinrichtungen untergebracht werden. Die Landesjustizminister der SPD kündigten ihren Widerstand an. dpa