Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der rechtsextremen HDJ
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern das Verbot der rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bestätigt. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass das Bekenntnis der HDJ zur gemeinnützigen Jugendarbeit nur Fassade sei, sagte Richter Werner Neumann
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern das Verbot der rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bestätigt. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass das Bekenntnis der HDJ zur gemeinnützigen Jugendarbeit nur Fassade sei, sagte Richter Werner Neumann. Tatsächlich beweise der Verein aber eine "Wesensverwandtschaft" zum Nationalsozialismus und verstoße gegen die demokratische Grundordnung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte die Entscheidung: "Das Bundesverwaltungsgericht hat uns vollumfänglich bestätigt, dass wir mit dem Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins zu Recht ein Ende gesetzt haben." epd