Umgekippter heißer Kaffee EuGH: Airlines haften für Verbrühungen im Flieger

Luxemburg · Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten, befanden die Richter am Donnerstag (Rechtssache C-532/18).

Dabei sei es nicht nötig, dass eingetretene Unfälle mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhingen.

Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges von Mallorca nach Wien ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter heißer Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte. Sie erlitt Verbrühungen. Die beklagte Fluggesellschaft Niki hatte argumentiert, dass kein Unfall vorliege.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort