Keine Spielekonsolen für Strafgefangene

Frankfurt/Main. Strafgefangene haben keinen Anspruch auf elektronische Spielekonsolen in ihren Zellen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Nach Auffassung der Richter gefährden die Konsolen die Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt

Frankfurt/Main. Strafgefangene haben keinen Anspruch auf elektronische Spielekonsolen in ihren Zellen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Nach Auffassung der Richter gefährden die Konsolen die Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt. Konkret sehen die Richter die Gefahr der missbräuchlichen Speicherung sicherheitsrelevanter Daten, die über das Internet mit Außenstehenden ausgetauscht werden könnten (Az.: 3 Ws 279/08). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Strafgefangenen zurück. dpa

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