Haftbefehl gegen Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt

Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den zwischenzeitlich ausgesetzten Haftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht gestern mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Gegen Watson läuft in Deutschland ein Auslieferungsverfahren

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