Oberstes Gericht hält kleine Zellen im Gefängnis für menschenunwürdig
Karlsruhe. Strafgefangene müssen notfalls freigelassen werden, wenn wegen Überbelegung keine menschenwürdige Unterbringung im Gefängnis möglich ist. Das folgt aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Demnach verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn mehrere Gefangene in einer kleinen Zelle ohne abgetrennte Toilette untergebracht werden
Karlsruhe. Strafgefangene müssen notfalls freigelassen werden, wenn wegen Überbelegung keine menschenwürdige Unterbringung im Gefängnis möglich ist. Das folgt aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Demnach verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn mehrere Gefangene in einer kleinen Zelle ohne abgetrennte Toilette untergebracht werden. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen Erfolg. dpa