Mordfall Kalinka Keine Aussetzung der Haftstrafe

Paris · () Die französische Justiz hat eine Haftentlassung eines deutschen Staatsbürgers abgelehnt, der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis sitzt. Das Pariser Berufungsgericht entschied gestern, die Strafe des 82 Jahre alten deutschen Arztes Dieter K. nicht aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen.

Das damals 14 Jahre alte Mädchen war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Kalinkas leiblicher Vater ließ den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen, wo er zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

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