Bafög für den Start ins Studium

Unsere Tochter ist jetzt 30 Jahre alt und hat nach fünf Semestern das Studium abbrechen müssen. Kann sie bei der erneuten Aufnahme des Studiums weiterhin Bafög bekommen?Antwort: Wahrscheinlich nicht. Es sei denn, dass Gründe vorliegen, die nach dem Bafög-Gesetz als unabweisbar anerkannt werden - wie beispielsweise eine Hautallergie beim Chemiestudium

Unsere Tochter ist jetzt 30 Jahre alt und hat nach fünf Semestern das Studium abbrechen müssen. Kann sie bei der erneuten Aufnahme des Studiums weiterhin Bafög bekommen?Antwort: Wahrscheinlich nicht. Es sei denn, dass Gründe vorliegen, die nach dem Bafög-Gesetz als unabweisbar anerkannt werden - wie beispielsweise eine Hautallergie beim Chemiestudium. Um zum Abschluss zu kommen und um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Ihre Tochter den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen, da sie zu Beginn ihres Studiums unter 30 Jahre alt war. Allerdings kann sie diese Förderung nur noch für fünf statt der regulär zehn Semester bekommen. Vorteil dieses Darlehens: Es müssen keine banküblichen Sicherheiten gestellt. Und elterliches Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Ich bin Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Mein Sohn möchte studieren, wie kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten?Antwort: Als erstes sollte er einen Bafög-Antrag beim zuständigen Studentenwerk stellen. In Ihrer gegenwärtigen Einkommenssituation kommt in der Regel die Kombination aus staatlichem Zuschuss und unverzinslichem Darlehen sicher infrage. Sollte er mit dem Bafög allein nicht auskommen, hat er die Möglichkeit, noch den KfW-Studienkredit zu beantragen. Beides ist kombinierbar. Ich habe eine Ausbildung gemacht und auch gearbeitet. Ich möchte nun eine einjährige Fachoberschule besuchen. Unter welchen Voraussetzungen gibt es Bafög?Antwort: Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre gearbeitet haben oder nach einer dreijährigen beruflichen Ausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig waren. Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen unter anderem Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst und Umschulungszeiten, wenn Sie in diesen Zeiten ein bestimmtes Einkommensniveau erreichten. Ein Minijob sowie Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezuges fallen nicht darunter. Ich möchte im Herbst mit dem Studium beginnen. Wo kann ich Bafög beantragen?Antwort: Sie müssen Ihren Bafög-Antrag beim jeweiligen Studentenwerk Ihres Studienortes stellen. Die Anschriften aller Studentenwerke finden Sie auch im Internet unter www.studentenwerke.de. Bei Studienanfängern empfiehlt sich, den Antrag mit der Studienzulassung zu stellen. Spätestens aber sollte er im Monat des Studienbeginns im Amt eingegangen sein, damit dann auch möglichst bald auf dem Konto ist. Kann man den KfW-Studienkredit beliebig verändern, und wie sieht es mit der Rückzahlung aus?Antwort: Dieser Kredit ist sehr flexibel. Sie können die Auszahlungssumme jeweils zum 1. April und 1. Oktober jeden Jahres online verändern. Die monatliche Auszahlung - zwischen 100 und 650 Euro - kann dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Getilgt wird der Studienkredit nach einer Karenzphase, die bis zu 23 Monaten betragen kann. Die Tilgungsphase ist sehr lang - bis zu 25 Jahre. Die Mindesttilgungssumme liegt bei 20 Euro monatlich. red

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