Wenn Schwangere in die Luft gehen

Berlin · Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit – deshalb muss sie einer Flugreise auch nicht im Wege stehen. Die Fluggesellschaften haben aber unterschiedliche Regelungen, was das Fliegen von Schwangeren angeht.

 Fliegen in der Schwangerschaft ist möglich – allerdings nur bis maximal vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Foto: Klose/dpa

Fliegen in der Schwangerschaft ist möglich – allerdings nur bis maximal vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Foto: Klose/dpa

Foto: Klose/dpa

Bei einer Flugreise müssen werdende Mütter auf einige Besonderheiten der Fluggesellschaften achten. "Manche nehmen Schwangere bis zur 30. Woche mit, andere bis zur 36. Woche", sagt Doris Scharrel vom Berufsverband der Frauenärzte.

Lufthansa befördert Frauen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche . Einschränkungen gebe es bei Mehrlingsschwangerschaften: Hier erlaube etwa die Lufthansa Schwangeren das Fliegen grundsätzlich nur bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche . "Eine Schwangere , die fliegen will, sollte sich immer vorher bei der Fluggesellschaft erkundigen", rät Scharrel.

Manche Fluggesellschaften erbitten außerdem ein ärztliches Attest, andere verlangen ab der 28. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung darüber, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Flugreise bestehen. Lufthansa etwa empfiehlt Schwangeren, solch ein Attest ab der 28. Woche mitzunehmen, sagt Sprecher Michael Lamberty.

Darin sollte aufgeführt sein: die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verlaufe, der erwartete Geburtstermin sowie die ausdrückliche Erwähnung, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindere.

Außerdem gelte auch: Nur weil die Fluglinie das Einverständnis gibt, heiße das nicht, dass man ins Urlaubsland einreisen dürfe. Die USA etwa verlangen von Schwangeren den Nachweis, dass sie während ihrer Reise ausreichend krankenversichert sind und vorhaben, in ihr Heimatland zurückzukehren.

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