Fluganbieter dürfen bei Stornierung keine Gebühren verlangen

Berlin · Für eine Flugstornierung darf die Gesellschaft kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das Berliner Kammergericht untersagte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) diese Praxis einer deutschen Fluggesellschaft (Az.: 5 U 2/12). Passagiere sollten dort nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren wollten.Das Bearbeiten einer Stornierung sei aber keine Leistung, für die die Fluggesellschaft extra kassieren dürfe.

Kunden hätten ein gesetzliches Kündigungsrecht, begründeten die Richter das Urteil. Das verpflichte die Fluggesellschaft prinzipiell zur Annahme und Abwicklung einer Stornierung. Außerdem untersagten sie Fluganbietern, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen.

Die Fluggesellschaft hatte für Flüge von Berlin nach Frankfurt Steuern und Gebühren von einem beziehungsweise drei Euro angegeben. Damit wollte der Anbieter nach Ansicht der Verbraucherschützer die Kunden nach einer Stornierung davon abhalten, Steuern und Gebühren zurückzufordern. Mit der Realität hätten die niedrigen Steuern und Gebühren nichts zu tun, entschieden die Richter. Allein das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens belaufe sich in der Regel auf 14,70 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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