Kunden haben Anrecht auf Rückzahlungen bei stornierten Flügen

Hannover · Stornieren Reisende einen Flug, können sie einen großen Teil der gezahlten Kosten zurückverlangen. „Gebühren und Steuern stehen ihnen zu 100 Prozent zu“, sagte der Rechtsanwalt Paul Degott, der sich auf Schadenersatzansprüche spezialisiert hat.

"Denn die Fluglinie muss sie ihrerseits nur abführen, wenn der Gast die Reise antritt."

Diesen Anteil können Fluggäste also in jedem Fall zurückfordern. Etwas komplizierter ist es mit dem Anteil, der für den eigentlichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung davon schließen Fluggesellschaften teilweise pauschal in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. So eine Klausel werde von den Gerichten jedoch oft gerügt. In diesem Fall könnten die Reisenden deshalb bei einer Stornierung etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern, erklärte Degott. Einen kleinen Teil der Kosten dürfen die Fluglinien als Bearbeitungsentgelt geltend machen.

Kostet ein Flug zum Beispiel 450 Euro, wovon 150 Euro für Steuern und Gebühren entfallen, können Kunden diese zurückfordern. Verwendet die Fluglinie eine unzulässige Ausschlussklausel zu Erstattungen, kommen 95 Prozent von den 300 Euro hinzu, die das eigentliche Ticket kostet - insgesamt können Kunden dann 435 Euro fordern. Die Rückerstattung kann grundsätzlich bis zu drei Jahren nach dem gebuchten Flugtermin beantragt werden, bei dieser Frist unterscheiden sich die Fluglinien aber.

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