Das können Flugpassagiere bei einer Stornierung verlangen

Potsdam · Es gibt viele Gründe, warum ein Fluggast seine Reise nicht antreten kann. Bei einer Stornierung bleibt er nicht selten auf einem Teil des Ticketpreises sitzen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist auf zwei wesentliche Rechte hin.

Passagieren steht die Erstattung aller Flugkosten abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zu, sofern die Fluggesellschaft nicht nachweist, welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte. Das hat das Landgericht Frankfurt 2014 entschieden (Az.: 2-24 S 152/13).

Fluggesellschaften dürfen für die Stornierung eines Fluges keine Servicepauschale verlangen. Es handelt sich laut Verbraucherschützern um ein gesetzliches Recht des Fluggastes, für das keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürften. Ein entsprechendes Urteil hat das Berliner Kammergericht gefällt (Az.: 5 U 2/12).

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