Gewerbe: Haare schneiden darf nur der Frisörbetrieb mit Meisterbrief
Der Meisterzwang im Frisörhandwerk bleibt bestehen. Das haben die Gerichte klargestellt. Ein „Hairstylist und Visagist“ darf demnach gewerblich keine Leistungen wie Haare schneiden, tönen und färben anbieten.