Funk-Rauchmelder: Gehörloser Mann muss Kosten selbst tragen
Funk-Rauchmelder: Gehörloser Mann muss Kosten selbst tragen
Rauchmelder können Leben retten. Das steht fest. Trotzdem gilt: Wenn jemand wegen Taubheit spezielle Rauchmelder benötigt, dann muss die Krankenkasse die Mehrkosten dafür nicht zahlen.