Alle Recht-Artikel vom 07. Mai 2014
Funk-Rauchmelder: Gehörloser Mann muss Kosten selbst tragen

Funk-Rauchmelder: Gehörloser Mann muss Kosten selbst tragen

Rauchmelder können Leben retten. Das steht fest. Trotzdem gilt: Wenn jemand wegen Taubheit spezielle Rauchmelder benötigt, dann muss die Krankenkasse die Mehrkosten dafür nicht zahlen.