Verkehrsrecht Mithaftung bei Unfall trotz Vorfahrt

Celle · (np) Auch ein Autofahrer, der Vorfahrt hat, kann bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld tragen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 14 U 50/17).

Eine Fahrerin war in eine Vorfahrtsstraße eingefahren, blieb dann jedoch quer zur Fahrbahn stehen, weil auf der Fahrspur, auf die sie wollte, noch ein anderes Fahrzeug fuhr. Ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer kollidierte mit ihrem querstehenden Auto. Der Mann warf der Frau regelwidriges Verhalten vor und verlangte Schadenersatz.

Das Gericht erklärte, die Frau habe zwar die Verkehrsregeln verletzt. Laut Paragraf 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung hätte sie beim Einfahren in eine Fahrbahn niemanden gefährden dürfen. Allerdings sei der vorfahrtsberechtigte Fahrer besonders unaufmerksam gewesen. Er hätte den Unfall vermeiden können, wenn er nur leicht abgebremst hätte und ein wenig ausgewichen wäre. Da der Mann gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Paragraf 1 des Straßenverkehrsordnung verstoßen habe, trage er eine deutliche Mitschuld an dem Unfall. Er müsse daher die Hälfte des Schadens tragen.

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