Frau haftet nicht für Filesharing des Lebensgefährten

Berlin · Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für eine Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing, wenn die Möglichkeit besteht, dass ihr Lebensgefährte für das Vergehen verantwortlich ist. Die Frau muss auch keine Beweise dafür vorlegen, dass er die Datei heruntergeladen hat und nicht sie selbst. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden, wie D.A.S. Rechtsschutz berichtet.

Die Angeklagte hatte eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings erhalten. Es ging dabei um ein Action-Computerspiel. Eine Anwaltskanzlei forderte nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung von über 2000 Euro an Schadenersatz und Anwaltskosten. Die Frau wies darauf hin, dass sie zum Zeitpunkt des Downloads nicht zu Hause, sondern an ihrem Arbeitsplatz gewesen sei. Ihr Freund habe sich in der Wohnung aufgehalten.

Laut D.A.S. folgte das Amtsgericht Charlottenburg dieser Argumentation. Die Frau habe die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begehen können. Auch habe sie die Möglichkeit, dass es jemand anderes war, ausreichend untermauert (Az. 206 C 329/16).

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