Besserer Schutz vor Internet-Abzockern

Saarbrücken · Die Marktwächter der Verbraucherzentrale helfen Opfern von Betrügereien im Internet. Und sie haben viel zu tun.

 Wenn es im Internet um Geld geht, ist für Nutzer häufig nicht ersichtlich, mit wem sie Geschäfte machen. Das öffnet Raum für Missbrauch.Foto: Bacho/Fotolia

Wenn es im Internet um Geld geht, ist für Nutzer häufig nicht ersichtlich, mit wem sie Geschäfte machen. Das öffnet Raum für Missbrauch.Foto: Bacho/Fotolia

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Wenn Anrufer damit werben, ein angebliches Computerproblem zu beheben, wenn Ware aus dem Online-Shop nicht geliefert wird, wenn TV-Dienste ein teures Abo statt günstigem Streaming anbieten oder Verbraucher eine Abmahnung erhalten, weil sie bei einem Bildbearbeitungsprogramm angeblich Urheberrechte verletzt hätten, dann treten sie auf den Plan: die Marktwächter. Ihr Motto: Erkennen, informieren, handeln. Seit dem Frühjahr 2015 gibt es dieses Frühwarnsystem der 16 Verbraucherzentralen Deutschlands, das Missstände in der digitalen Welt und im Finanzmarkt erkennen, früh über neue Betrugsmaschen informieren und bei Bedarf konkret dagegen vorgehen will.

Und es gibt viel zu tun für die Online-Experten: Aus über einer Million Anfragen und Beratungen seit dem Start haben sie bislang über 14 500 auffällige Meldungen von Verbrauchern ausgewertet - das entspricht im Durchschnitt 100 bis 200 Nachrichten pro Woche. "Nach zwei Jahren zeigt sich, dass wir mit der neuen Marktbeobachtung und dem zugehörigen Frühwarnsystem den Verbraucherschutz in Deutschland erweitern und deutlich stärken können", bilanziert Klaus Müller, Vorstand im Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV), zufrieden. Damit sich Verbraucher wieder sicherer fühlen könnten, müsse auch die Verbraucherschutzpolitik schneller und schlagkräftiger werden. "Die alten Strukturen sind der neuen Welt nicht mehr angemessen", meint Müller.

Die Marktwächter, die ihre Informationen zum Großteil aus den rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beziehen, sind auf die neuesten Entwicklungen im Netz spezialisiert. Die Landesverbände übernehmen jeweils einzelne Themengebiete. Sie reagieren dabei nicht nur auf Hinweise von Nutzern, dokumentieren Beschwerden und tauschen sich über ein Onlineportal direkt mit den Verbrauchern aus, sondern führen auch selbst Untersuchungen durch.

"Treten einzelne Probleme gehäuft auf, können die Verbraucherzentralen dies mit dem neuen Frühwarnsystem schneller sichtbar machen und durch gezielte Untersuchungen auch näher analysieren", sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Verbraucherpolitik beim VZBV. Zeige sich eine systematische Fehlentwicklung am Markt, könnten die Ergebnisse dabei helfen, Verbraucher früher zu warnen und langfristig besser zu schützen.

Bei Bedarf werden auch die zuständigen Aufsichtsbehörden informiert und weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Bislang hat die Organisation ein Dutzend explizite Warnungen und rund 30 Abmahnungen ausgesprochen. Aktuell läuft auch noch eine Klage des VZBV vor dem Landgericht Berlin gegen den Messenger-Dienst Whatsapp: Nach Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen im vergangenen August soll er Kundendaten widerrechtlich sammeln, speichern und ohne Einwilligung der Nutzer an die Unternehmensmutter Facebook weitergeben.

Ein aus Verbrauchersicht erfolgreiches Urteil konnten die Marktwächter bereits gegen die Payplus GmbH erzielen. Hintergrund: Verbrauchern war auf einer Webseite mit Nahrungsergänzungsmitteln bei Bestellung eines Testpakets ein Bluetooth-Fitnessband gratis versprochen worden. "Dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf ein 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt, wurde allerdings erst bei genauem Hinschauen deutlich", schildert Grundmann. Die Richter entschieden im Sinne der Marktwächter: Sie untersagten die Werbepraxis, weil diese als "irreführend" zu bewerten sei.

Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Aufsichtsbehörden laufe erfolgreich - wie etwa das Beispiel mit dem vernetzten Kinderspielzeug "My friend Cayla" zeige: Nach einer Abmahnung im Dezember 2016 unter anderem wegen fehlender Einwilligung in die Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten wurde diese Puppe im Februar schließlich durch die Bundesnetzagentur verboten.

"Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Informationen und Erfahrungen sehr wertvoll sein", heißt es auf der Homepage der Initiative. Deshalb finden sie dort nicht nur die neuesten Untersuchungsergebnisse und Warnhinweise, sondern auch ein Beschwerdeformular, in dem sie ihre Anregungen direkt loswerden und dadurch vielleicht andere vor Schaden bewahren können.

Zum Thema:

Der Marktwächter der Verbraucherschützer Die Initiative wurde 2015 ins Leben gerufen und wird durch das Bundesjustizministerium mit jährlich rund fünf Millionen Euro pro Marktwächter finanziert. Der VZBV setzt sich dafür ein, dass es mit dem Frühwarnsystem auch nach 2017 weitergeht.

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