Immobilien-Urteil Mietminderung wegen trüben Leitungswassers

Münster · Die Miete kann um zehn Prozent gemindert werden, wenn aus mehreren Wasserhähnen nur braune Brühe kommt. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Münster (7 C 4009/15). Darüber hinaus gab es in dieser Wohnung einen Wasserhahn, aus dem nur heißes Wasser floss.

Die Minderung sei auch deswegen berechtigt, weil sich der Vermieter  „sehr lange Zeit“ ließ, um den Mangel zu beheben.

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