Immobilien-Urteil Mietminderung wegen trüben Leitungswassers
Münster · Die Miete kann um zehn Prozent gemindert werden, wenn aus mehreren Wasserhähnen nur braune Brühe kommt. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Münster (7 C 4009/15). Darüber hinaus gab es in dieser Wohnung einen Wasserhahn, aus dem nur heißes Wasser floss.
02.08.2018
, 20:26 Uhr
Die Minderung sei auch deswegen berechtigt, weil sich der Vermieter „sehr lange Zeit“ ließ, um den Mangel zu beheben.