Immobilien Makler muss nicht über Vormieter informieren

Düsseldorf · Immobilienmakler sind nicht verpflichtet, Immobilien-Interessenten ungefragt darüber zu informieren, wer zuvor in den Räumen gelebt hat, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 7 U 143/15). In diesem Fall ging es um die Vermittlung eines Ladenlokals, das zuvor als Bordell genutzt worden war.

Die Richter gaben der Nachmieterin, die dort einen Friseursalon betreiben wollte, die Schuld an ihrem Nichtwissen.

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