Immobilien Makler muss nicht über Vormieter informieren
Düsseldorf · Immobilienmakler sind nicht verpflichtet, Immobilien-Interessenten ungefragt darüber zu informieren, wer zuvor in den Räumen gelebt hat, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 7 U 143/15). In diesem Fall ging es um die Vermittlung eines Ladenlokals, das zuvor als Bordell genutzt worden war.
19.07.2018
, 21:13 Uhr
Die Richter gaben der Nachmieterin, die dort einen Friseursalon betreiben wollte, die Schuld an ihrem Nichtwissen.