Urteil Voller Flüchtlingsschutz für Syrer abgelehnt

Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern den Antrag eines Syrers auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt. Nachdem der Kläger in erster Instanz Erfolg hatte, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berufung eingelegt.

Das Oberverwaltungsgericht sah unter anderem in einer Wehrdienstverweigerung des Klägers keinen hinreichenden Grund dafür, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung drohe. Der Syrer, der in Deutschland subsidiären Schutz genießt und dessen Familie noch in Syrien lebt, hätte als anerkannter Flüchtling Anspruch auf Familiennachzug gehabt.

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