Der Mietvertrag ist entscheidend

Der Landesverband Saarland des Deutschen Mieterbundes hat sich wieder einmal den Fragen unserer Leser gestellt. Schwerpunktthema waren diesmal die Betriebskosten. Hier die wichtigsten Fragen:

Was sind Betriebskosten ?

Mieterbund: Betriebskosten sind Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum, also das Mietobjekt, oder durch dessen bestimmungsmäßigen Gebrauch laufend entstehen und somit wiederkehrend sind. Hierzu gehören also nicht Kosten, die nur einmalig entstehen oder der Verwaltung dienen oder Instandsetzung- beziehungsweise Instandhaltungskosten sind.

Welche Betriebskosten sind überhaupt umlegbar?

Mieterbund: Grundsätzlich hat der Vermieter alle Kosten des Mietobjektes zu tragen. Nach dem Gesetz sind nämlich die Betriebskosten Bestandteil der Miete und müssen nicht extra bezahlt werden. Ist aber im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter neben der Kaltmiete auch Betriebskosten zu tragen hat, so muss der Mieter zusätzlich noch Nebenkosten tragen. Hierzu bedarf es einer klaren und ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag. Nur was dort geregelt wurde, muss anteilig bezahlt werden.

Wie lange hat der Mieter das Recht, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen?

Mieterbund: Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, zwölf Monate nach Zustellung der Abrechnung diese zu prüfen und Einwendungen zu erheben. Hiervon zu unterscheiden ist die Pflicht zur Zahlung einer etwaigen Nachzahlungsforderung. Sollte der Vermieter eine Frist gesetzt haben, so ist diese einzuhalten. Die Zahlung sollte vom Mieter sodann unter Vorbehalt geleistet werden, da er noch bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zustellung Einwände erheben kann.

Welcher Verteilerschlüssel gilt?

Mieterbund: Für die Heizkosten gilt grundsätzlich die Heizkostenverordnung. Bei den übrigen Betriebskostenpositionen gilt der Vertrag. Sollte im Vertrag nichts vereinbart worden sein, so gilt das Gesetz, wonach anteilig der Wohnfläche abzurechnen ist. Sind also im Vertrag andere Verteilerschlüssel konkret und eindeutig vereinbart worden, wie zum Beispiel die Verteilung nach Personen, so darf der Vermieter danach abrechnen.

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