Rechtsanwälte in Ihrer Nähe Hinweise zur Vermögensvorsorge

Finanzielle Angelegenheiten gehören immer zu den strittigen Punkten, erklären die Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Deswegen sollte sich auch hier nur eine Person Ihres Vertrauens um die Geschäfte kümmern.

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Foto: SZ

Erteilen Sie einer Person die Vollmacht, kann diese Ihr Vermögen verwalten und rechtlich bindende Handlungen sowohl im In- wie auch im Ausland in Ihrem Namen abschließen.

Sie darf Anträge entgegennehmen, stellen, ändern oder widerrufen.

Die Bevollmächtigte darf Wertgegenstände entgegennehmen, Verbindlichkeiten eingehen und Sie bei Kreditinstituten bezüglich Konten, Depots oder Safe-Einlagerungen vertreten.

Aufgrund dieser umfangreichen Vollmachten raten die Experten dazu, sich auch frühzeitig mit der betreffenden Bank abzusprechen.

Dort berät man Sie ebenfalls zu Vollmachten bei Immobilien- und Handelsgeschäften oder bei Kreditaufnahmen. Auch berät man Sie umfassend zur Konto- oder Depotvollmacht.

Hier machen die Experten darauf aufmerksam, dass die Vollmacht zwar für alle Geschäfte besteht, die unmittelbar mit der Führung von Konto oder Depot in Verbindung stehen, jedoch die Befugnis zum Abschluss beispielsweise von Finanztermingeschäften nicht vonnöten ist. PR/bo

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