Rechtsanwälte in Ihrer Nähe So kommt die Vollmacht formal zu ihrem Recht

Experten erklären, dass Vollmachten grundsätzlich formfrei zulässig sind, können theoretisch also auch mündlich gegeben werden. Doch eine schriftliche Fixierung hat zahllose Vorteile.

Grundsätzlich gilt, dass der Aussteller der Vollmacht geschäftsfähig und volljährig ist und er über einen freien Willen verfügt hat. In ausführlichen Beratungsgesprächen informieren Anwälte oder Notare darüber, wie man besagten Willen in juristisch haltbare Formulierungen umsetzt. Denn bei unklarem Ausdruck kann es schnell passieren, dass eine Vollmacht praxisuntauglich ist und beispielsweise eine Bank ein Geschäft nicht abwickelt.

Dass es sich bei der ausgearbeiteten Vollmacht um ein juristisch wirksames Dokument handelt, kann unterschätzt werden. Deswegen raten die Experten auch von Vordrucken aus dem Internet ab. Zwar findet man dort zuhauf vorgefertigte und vorformulierte Bögen, doch oft stammen diese aus kaum nachvollziehbaren Quellen. Die spezialisierten Anwälte Ihres Vertrauens werden Ihnen keine standardisierten Vollmachten überreichen, sondern diese sorgsam und juristisch begründet ausformulieren. Was haben Sie davon, wenn Sie ein fehlerhaftes Formular ausfüllen und Ihre Vertrauensperson dann unter Umständen keine Auskünfte mehr von Ihrem behandelnden Arzt erhält?

Um sicherzustellen, dass man seinen Willen korrekt umgesetzt weiß, wird der beratende Anwalt oder Notar die Geschäftsfähigkeit überprüfen. Dreht sich die Vollmacht unter anderem darum, Grundstücksgeschäfte abzuschließen, wird generell zu einer notariellen Beglaubigung geraten.

Experten wissen, dass beim Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit und dem Abhandenkommen des Vollmacht-Originals selbst eine beglaubigte Kopie angefochten werden kann.

Im Vorfeld von medizinischen Behandlungen, bei denen ein Tod oder ein schwerer Schaden an der Gesundheit zurückbleiben kann, muss die Vollmacht sogar schriftlich verfasst worden sein. Zudem müssen dort die medizinischen Maßnahmen genannt werden. Dies ist auch dann gültig, wenn dem Bevollmächtigten eine „freiheitsentziehende Unterbringung“ wie die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung droht oder wenn der Bevollmächtigte zur Vertretung vor Gericht bestimmt wird.

Am Ende bleibe also festzuhalten: Ist der Wille juristisch falsch oder unzureichend ausgedrückt, kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen. Wer einen Fehler macht, kann den Ernstfall erleben: Man kann nicht mehr selbst entscheiden. Die Rechtsanwälte Ihres Vertrauens helfen Ihnen durch ausführliche Beratungsgespräche, damit Ihr Wille möglichst lange umgesetzt wird. PR/bo

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