Arbeitsrecht Weiterbildung darf verpflichtend sein

Berlin · In der Regel sehen Beschäftigte eine Fortbildung als Chance. Doch müssen Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnehmen, die der Chef anordnet? In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage: Ja.

In manchen Berufsgruppen gibt es sogar die Pflicht zur Fortbildung. Etwa für Fahrpersonal, Betriebsärzte oder Fachanwälte, die jedes Jahr eine klar festgelegte Stundenzahl an Fortbildungen für ihr Fachgebiet nachweisen müssen, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „In Berufsgruppen, in denen das nicht geregelt ist, ergibt sich diese Verpflichtung zur Weiterbildung zum Teil aus den Arbeits- oder Tarifverträgen“, sagt Meyer.

(dpa)
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