Folgen des EUGH-Urteils Arbeitszeiten sind klar geregelt

Berlin · Diese Vorgaben gelten derzeit noch für Arbeitnehmer in Deutschland.

Aktuell gibt es nicht in jedem Betrieb eine Zeiterfassung. Nicht selten gilt eine Vertrauensarbeitszeit, bei der die Beschäftigten selbst darauf achten, dass sie die mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Beschäftigungsdauer einhalten. Das ermöglicht Flexibilität, birgt aber auch Risiken, etwa wenn Angestellte viele Überstunden machen. Welche Regeln gelten zur Arbeitszeit?

Zunächst einmal sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Arbeitsstunden zu erbringen, die in ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben sind. „Daneben gelten die Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Zum Schutz der Beschäftigten ist dort eine Obergrenze für Arbeitszeiten festgehalten. Üblicherweise dürften Arbeitnehmer werktags nicht mehr als acht Stunden arbeiten. „Es gibt also eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche“, erklärt Meyer, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer auch bis zu zehn Stunden arbeiten, wenn in den nächsten sechs Monaten durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten werden.

Nach Paragraf 16 des Arbeitszeitgesetzes müssen aktuell nur Überstunden, die die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschreiten, vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden, ergänzt Meyer. „Diese Praxis verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Europarecht“, sagt der Fachanwalt. Daher sei der Gesetzgeber gefordert.

(dpa)
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