Arbeitsrecht Darf der Chef die E-Mails mitlesen?

Berlin · Eine umfassende Überwachung der Arbeitnehmer ist unzulässig.

E-Mails im dienstlichen Postfach sollten sich im besten Fall um die Arbeit drehen. Manche Chefs möchten es genau wissen und verlangen von ihren Angestellten, mitlesen zu dürfen. Doch dürfen sie das? Voraussetzung für dieses Recht ist, dass der Arbeitgeber zuvor jede private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs verboten hat. Dann könne ein Vorgesetzter zum Beispiel Anweisung geben, dass ihm dienstliche Mails etwa zu einem bestimmten Vorgang zur Verfügung gestellt oder in Kopie zugesandt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall eines Arbeitnehmers sei es die herrschende Meinung, dass das dienstliche Interesse des Arbeitgebers gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des abwesenden Beschäftigten überwiegt. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, auf die dienstliche Kommunikation im Mail-Postfach des erkrankten oder abwesenden Arbeitnehmers zuzugreifen. „Und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das dem Arbeitgeber zu erlauben“, sagt der Rechtsanwalt.

Allerdings sei es selbst bei einem Verbot der privaten E-Mail-Nutzung unzulässig, dass der Arbeitgeber immer alle Mails des Arbeitnehmers mitliest oder gar technisch mittels spezieller Kontrollsoftware überwacht. Dies wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, betont Meyer.

(dpa)
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