Vereinbarung mit Arbeitgeber Weiterarbeit im Rentenalter nur nach Absprache

Berlin · Berufstätige, die noch nicht in Rente gehen wollen, können auch über ihr gesetzliches Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten. Wichtig ist es in diesem Fall, das Anliegen rechtzeitig mit dem eigenen Arbeitgeber abzusprechen.

Darauf weist die Bundesregierung in einem Ratgeber zum Thema hin.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten zum Beispiel eine Weiterarbeit auf befristete Zeit vereinbaren. Diese könne mehrfach verlängert werden, informiert die Broschüre.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort