Arbeitsrecht Einschränkungen beim Insolvenzgeld

Heilbronn/Berlin · () Ist der Arbeitgeber insolvent, können Beschäftigte Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Das gilt jedoch nicht, wenn bereits zu Beginn der Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht.

Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Bezug auf ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn.

(dpa)
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