Der Chef entscheidet Einverständnis für Musik im Büro nötig

Berlin · Musik und Radio sind am Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Chef damit einverstanden ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Grundsätzlich gelte: Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht und kann somit auch die betriebliche Ordnung bestimmen.

Sind sich die Kollegen zum Thema Musik im Büro nicht einig, müsse der Arbeitgeber vermitteln. Auch die Kollegen, die nicht beschallt werden möchten, hätten ein berechtigtes Interesse, das der Chef berücksichtigen müsse. Selbst der Musikkonsum über Kopfhörer könne vom Vorgesetzten unterbunden werden, teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

(dpa)
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