Arbeitsrechtsurteil Abwerbeversuche am Arbeitsplatz sind unzulässig

Frankfurt · (dpa) Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen wiederholt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen.

Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy des Umworbenen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil rechtskräftig entschieden hat (Az. 6 U 51/18).  Im verhandelten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Privathandy angerufen und damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört. Auf Unterlassung geklagt hatte die Firma des Umworbenen.

(dpa)
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