Arbeitnehmer-Rechte Recht auf Tageslicht am Arbeitsplatz

Frankfurt · (dpa) Arbeitnehmer haben ein Recht auf Tageslicht. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass es rund um alle ständigen Arbeitsplätze genug Oberlichter oder Fenster gibt. Letztere sind in der Regel die bessere Lösung, weil sie auch für die ebenfalls vorgeschriebene Sichtverbindung nach außen sorgen. Darauf weist die Zeitschrift „Gute Arbeit“ hin.

Ausnahmen bei der Tageslicht-Vorschrift gelten bei Arbeitsplätzen, an denen Fenster oder Oberlichter baulich nicht möglich sind. Das sind etwa Produktions- und Lagerhallen oder Flughäfen. Hier muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle Arbeitsplätze ausreichend mit künstlichem Licht beleuchtet werden.

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