Arbeitgeber muss zahlen Provision wird trotz nicht geregelter Höhe fällig

Hamburg · Vertraglich vereinbarte Provisionen stehen Beschäftigten auch dann zu, wenn keine konkrete Höhe des Honorars festgelegt wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor (Az.: 10 Ca 239/16), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist.

In dem Fall ging es um einen Mann, der für den Arbeitgeber Projekte oder Bauherrn akquirieren sollte. In der Vereinbarung stand, dass die Akquise gesondert honoriert werden sollte, konkrete Angaben zur Höhe des Honorars fehlten jedoch. Trotz erfolgter Akquise bekam der Mitarbeiter keine Provision ausgezahlt. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Eine Provision werde auch dann fällig, wenn die Höhe nicht geregelt sei.

(dpa)
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