Verfassungsgericht weist Klage zu Snowden-Vernehmung ab

Karlsruhe · Grüne und Linke sind mit ihrer Klage zur Zeugenbefragung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das oberste deutsche Gericht wies die Anträge als unzulässig ab, wie es gestern mitteilte.

Der Zweite Senat sieht in dieser Sache nicht sich, sondern den Bundesgerichtshof (BGH) als zuständig an.

Mit ihrer Klage wollte die Opposition erreichen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Snowden als Zeugen in Berlin befragt. Die Koalition lehnt dies ab. Daher reichten Grüne und Linke im September Organklage in Karlsruhe gegen die Bundesregierung und den Untersuchungsausschuss ein. Sie sehen sich als Mitglieder des Untersuchungsausschusses in ihrem Grundrecht verletzt. Der Ausschuss müsse Snowden in Deutschland vernehmen, weil die Opposition dies im Ausschuss beantragt habe, argumentieren sie.

Doch das Verfassungsgericht sah das nach nur kurzer Prüfung anders: Es gehe in der Klage nicht um die Verletzung von Grundrechten der Ausschussminderheit gegenüber dem Ausschuss, urteilten die Richter. Vielmehr gehe es um die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, wie etwa die Erhebung bestimmter Beweise. Für diese Fragen sei der Bundesgerichtshof zuständig.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU ), sieht das Scheitern der Klage als Rückschlag für Linke und Grüne. "Das ist ein richtiger Reinfall für die Opposition", sagte Sensburg. Linke und Grüne hätten versucht, sich mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Szene zu setzen, und nun eine Klatsche bekommen. Das ständige Drohen mit dem Gang nach Karlsruhe bringe nichts, sondern behindere die Aufklärungsarbeit.

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