Weniger Steuersünder Immer weniger Saarländer zeigen sich als Steuersünder an

Saarbrücken · (dpa) Die härteren Gesetze wirken: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist 2017 im Saarland um die Hälfte zurückgegangen. Bei der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Saarbrücken gingen 50 Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen im Ausland ein, teilte eine Sprecherin des Saar-Finanzministeriums mit. 2016 waren es noch 102 Selbstanzeigen.

 Beim Finanzamt Saarbrücken sind 2017 nur halb so viele Selbstanzeigen wie im Jahr davor eingegangen.

Beim Finanzamt Saarbrücken sind 2017 nur halb so viele Selbstanzeigen wie im Jahr davor eingegangen.

Foto: BeckerBredel

Steuerhinterziehung wird seit 2015 schärfer bestraft und auch die strafbefreiende Selbstanzeige ist schwieriger. Jetzt müssen Angaben zu allen nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart gemacht werden, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre. Die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre. Außerdem bleibt Steuerbetrug seit 2015 lediglich bis zu einer Summe von 25 000 Euro straffrei, zuvor waren es 50 000 Euro. Viele Steuersünder machten daher noch vor 2015 von der alten Rechtslage Gebrauch. 2014 gab es einen Rekordwert von über 38 300 Selbstanzeigen.

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