Kommentar Ein großer Fortschritt

Das seit gestern geltende Gesetz zur Musterfeststellungsklage weist zwei Besonderheiten auf. Zum einen wird juristisches Neuland betreten. Zum anderen steckt die Vorlage auch bereits im Praxistest. Zehntausende Dieselfahrer könnten auf dieser Grundlage einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Autokonzern VW geltend machen – ein großer Fortschritt.

Kommentar: Ein großer Fortschritt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Als Einzelkämpfer sein Recht gegen Heerscharen gut bezahlter Anwälte von VW durchsetzen zu wollen, trauen sich die wenigsten Geschädigten. In derlei Fällen dürfen sie sich nun von einem Verband vertreten lassen. Die Vorteile für die Geschädigten: Sie haben praktisch kein Kostenrisiko mehr und können in Ruhe abwarten, wie die Richter entscheiden.

Dem SPD-geführten Bundesjustizministerium ist es übrigens zu verdanken, dass das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft trat, bevor die Ansprüche gegen VW verjähren. Dagegen sieht CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer dem Diesel-Skandal praktisch bis heute tatenlos zu. Es lohnt also durchaus mitzuregieren, obgleich sich die SPD damit immer wieder schwer tut.

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