Saarbrücken Saar-Kliniken rügen Umgang der Kassen mit Verstorbenen

Saarbrücken · In saarländischen Krankenhäusern gibt es Unmut über die Abrechnung von Fällen, in denen Patienten im Zuge einer Wiederbelebung in die Klinik kommen und dort kurz darauf sterben. Die Grenze des ethisch Vertretbaren werde weit überschritten, wenn Kassen solche Fälle nur als ambulante Fälle abrechnen wollten, heißt es etwa im Klinikum Saarbrücken.

Die dortige Leiterin des Medizincontrollings sprach von einer „Absurdität mit Hang zum Zynismus“. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung verwies auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort