Opfer von Kundus-Angriff scheitern mit Klage

Bonn · Rund vier Jahre nach dem umstrittenen Luftangriff von Kundus hat das Bonner Landgericht erste Schadenersatzforderungen von Hinterbliebenen zurückgewiesen. Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklastwagen war von Bundeswehr-Kommandeur Georg Klein angeordnet worden.

Dabei kamen 100 Menschen ums Leben. In einem ersten Zivilprozess wies das Bonner Landgericht gestern die Klagen als unbegründet ab. Oberst Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten hinsichtlich der Schonung von Zivilpersonen vor zuwerfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort