Gericht erlaubt Fackeln bei rechter Mahnwache
Pforzheim. Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppierung dürfen beim bevorstehenden Gedenken an das Bombardement der Stadt Pforzheim vor 67 Jahren auch Fackeln tragen. Die öffentliche Ordnung sei dadurch nicht verletzt, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe gestern und widersprach damit der Kommune (Az.: 2 K 378/12)
Pforzheim. Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppierung dürfen beim bevorstehenden Gedenken an das Bombardement der Stadt Pforzheim vor 67 Jahren auch Fackeln tragen. Die öffentliche Ordnung sei dadurch nicht verletzt, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe gestern und widersprach damit der Kommune (Az.: 2 K 378/12). Fackeln verstießen erst dann gegen die öffentliche Ordnung, wenn sie "als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in aggressiv-kämpferischer Weise eingesetzt würden". Oberbürgermeister Gert Hager zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein. dpa
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