Gericht bestätigt Streikverbot für verbeamtete Lehrer

Leipzig · Lehrer mit Beamtenstatus dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig.

Geklagt hatte eine Lehrerin, die wegen der Teilnahme an mehreren Warnstreiks im Jahr 2009 eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Disziplinarverfügung, senkte den Betrag jedoch auf 300 Euro (BVerwG 2 C 1.13).

Mit dem Urteil ist die Diskussion über das beamtenrechtliche Streikverbot allerdings noch nicht abschließend geklärt: Die Leipziger Richter stellten einen Widerspruch zwischen deutschem Recht und einer Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) fest und forderten den Bundesgesetzgeber auf, die Kollision durch eine Neuregelung aufzulösen.

Derzeit ist es Beamten nach einer Ableitung aus dem Grundgesetz nämlich grundsätzlich verboten, sich an Streiks zu beteiligen. Sie sind der besonderen Loyalität gegenüber ihrem Dienstherren verpflichtet, wozu der Verzicht auf Streiks gehört. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sieht ein grundsätzliches Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen über ihre Arbeitsbedingungen und ein daran anknüpfendes Streikrecht.

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