Bundesverfassungsgericht Karlsruhe prüft Streikverbot für Beamte

Karlsruhe · () Das Bundesverfassungsgericht stellt das Streikverbot für Beamte auf den Prüfstand. Der Zweite Senat befasste sich gestern mit vier Beschwerden von Lehrern, die an Protestveranstaltungen teilgenommen hatten und dafür bestraft worden waren. Ein Urteil wird in mehreren Monaten erwartet. Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützten Beschwerdeführer argumentierten mit internationalem Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) führte dagegen das Treue- und Versorgungsverhältnis zwischen Beamten und Staat an. „Das Streikverbot sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“, sagte er. Beamte seien unkündbar, sie bekämen eine gute Versorgung. „Im Gegenzug dürfen sie nicht streiken.“ Rosinenpickerei sei nicht möglich. „Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt.“ In Situationen wie der Flüchtlingskrise müsse sich der Staat auf Beamte verlassen können.

() Das Bundesverfassungsgericht stellt das Streikverbot für Beamte auf den Prüfstand. Der Zweite Senat befasste sich gestern mit vier Beschwerden von Lehrern, die an Protestveranstaltungen teilgenommen hatten und dafür bestraft worden waren. Ein Urteil wird in mehreren Monaten erwartet. Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützten Beschwerdeführer argumentierten mit internationalem Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) führte dagegen das Treue- und Versorgungsverhältnis zwischen Beamten und Staat an. „Das Streikverbot sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“, sagte er. Beamte seien unkündbar, sie bekämen eine gute Versorgung. „Im Gegenzug dürfen sie nicht streiken.“ Rosinenpickerei sei nicht möglich. „Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt.“ In Situationen wie der Flüchtlingskrise müsse sich der Staat auf Beamte verlassen können.

Die Verfechter eines Streikrechts wollen zwischen hoheitlich tätigen Beamten wie Polizisten und anderen Beamten, etwa Lehrern, unterscheiden, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorgibt. „Wir wollen das Streikrecht für nicht hoheitlich tätige Beamte“, sagte Henriette Schwarz vom DGB. Der Jurist Matthias Pechstein hielt dagegen, ein Streikrecht für Lehrer würde das gesamte System infrage stellen. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle unterstrich die Breitenwirkung des Verfahrens. Ihm zufolge unterrichten 800 000 Lehrer in Deutschland, drei Viertel davon im Beamtenverhältnis. Daneben seien rund eine Million weitere Beamte hierzulande tätig.

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