Wettbewerbsregister Öffentliche Aufträge nur noch an saubere Firmen

Saarbrücken · Künftig können öffentliche Auftraggeber durch eine elektronische Abfrage in einem bundesweiten Wettbewerbsregister nachprüfen, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Das teilte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland mit.

 Wer wegen Bestechlichkeit aufgefallen ist, hat   keine Chance auf öffentliche Aufträge.

Wer wegen Bestechlichkeit aufgefallen ist, hat   keine Chance auf öffentliche Aufträge.

Foto: picture-alliance/ dpa/Heiko Wolfraum

Nachdem das entsprechende Gesetz kürzlich den Bundesrat passiert hat, seien öffentliche Auftraggeber bald ab einem Auftragswert von 30 000 Euro verpflichtet,  eine Registerabfrage zu machen, bevor ein Auftrag erteilt wird. In dem Register werden unter anderem Vergehen wie Bestechung, Menschenhandel, die Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung erfasst. Solche Unternehmen  „werden vom öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen“, heißt es bei der Kammer. Da  entsprechende Register bisher nur in den Bundesländern existiert hätten, „war es für die Vergabestellen oft schwer, Bewerberunternehmen gezielt zu überprüfen“, so die IHK.

„Die Wirtschaft hat ein hohes Eigeninteresse an einem fairen Wettbewerb durch Ausschluss von Unternehmen, die sich nicht an die für alle geltenden Regeln halten, wenn es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geht“, sagt Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Kammer. Das Register wird beim Bundeskartellamt in Bonn geführt. Unternehmen, die wieder sauber sind, können dort erreichen, dass die Einträge aus dem Register gelöscht werden.

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