Behörden und Banken melden die Erbschaft an den Fiskus

Wer glaubt, geerbtes Geld vor dem Fiskus verheimlichen zu können, der irrt. Denn auch ohne Meldung vom Erben erfahren die

Finanzbehörden vom Vermögensübergang. Standesämter sind verpflichtet, Todesfälle anzuzeigen. Und Gerichte sowie Notare melden dem Finanzamt Beurkundungen, die für die Erbschaftsteuer relevant sein könnten. Banken , Bausparkassen und Versicherungsunternehmen informieren ebenfalls automatisch das Finanzamt, wenn ein Kunde verstirbt. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der von der Versicherung auszuzahlende Betrag oder das Guthaben auf Konten oder Wertpapierdepots geringer als 5.000 Euro ist.

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