"Korruptionsrisiken im Keim ersticken"

Frau Cloß, spielt Whistleblowing eine Rolle im Alltag saarländischer Betriebe?Cloß: Ja, als Teil des so genannten Compliance-Management, also von betrieblichen Verhaltensregeln. Einzelne Unternehmen haben schon seit Jahren klare Richtlinien, was erlaubt ist und was nicht, zum Beispiel in Sachen Einladungen zu Weihnachtsessen

Frau Cloß, spielt Whistleblowing eine Rolle im Alltag saarländischer Betriebe?Cloß: Ja, als Teil des so genannten Compliance-Management, also von betrieblichen Verhaltensregeln. Einzelne Unternehmen haben schon seit Jahren klare Richtlinien, was erlaubt ist und was nicht, zum Beispiel in Sachen Einladungen zu Weihnachtsessen. Diese Regeln helfen, Korruptionsrisiken im Keim zu ersticken, dass also Whistleblowing erst gar nicht stattfinden muss. Es lässt sich aber nicht in Prozent ausdrücken, wie verbreitet solche Richtlinien sind, weil die Unternehmen damit nicht hausieren gehen.

Ein Bewusstsein für das Thema ist also vorhanden?

Cloß: Mit Sicherheit. Denn die meisten Firmenchefs wissen inzwischen genau, was aus einem Unternehmen wird, das zum Beispiel Korruptionsvorwürfen ausgesetzt ist: In der Regel nicht mehr viel. Da gerät schnell die gesamte Existenz in Gefahr.

Trotzdem hat Whistleblowing noch immer einen extrem schlechten Ruf, oder?

Cloß: In der Tat. Doch Whistleblowing hat nichts mit Verpfeifen zu tun, sondern es soll durch die Hinweise noch Schlimmeres verhindert werden. Was nutzt es zum Beispiel einem Unternehmen, wenn durch Schmiergelder Produkte eingekauft werden, die nichts taugen? Allerdings fehlt oft noch das Verständnis, dass ein Whistleblower häufig jemand ist, der sich um das Wohl seines Unternehmens sorgt.

Finden Sie es richtig, dass Whistleblower bald womöglich per Gesetz besser geschützt werden?

Cloß: Lieber wäre es uns, wenn Selbstverpflichtungen der Wirtschaft ausreichen würden. Am Ende aber geht es darum, dass das Whistleblowing positiv in unserer Kultur verankert wird. Wenn Zivilcourage gezeigt und damit Gefahr vom eigenen Unternehmen abgewendet wird, darf der Hinweisgeber keine Angst vor Repressalien bis hin zu einer Kündigung haben.

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