Im Fall Freiburg führt eine neue Spur nach Griechenland

Freiburg · Weil er eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet haben soll, sitzt ein Flüchtling seit zwei Wochen in Haft. Nun steht ein früheres Verbrechen in Griechenland im Raum. Doch die Ermittler haben Mühe, der Spur nachzugehen.

 Blumen und Grablichter am Ufer der Dreisam: Hier wurde die Studentin getötet. Foto: Seeger/dpa

Blumen und Grablichter am Ufer der Dreisam: Hier wurde die Studentin getötet. Foto: Seeger/dpa

Foto: Seeger/dpa

Zwei Monate nach dem Mord an einer 19-jährigen Studentin in Freiburg und knapp zwei Wochen nach der Festnahme eines verdächtigen Flüchtlings stehen die Ermittler unter Druck. Sie verfolgen Hinweise, dass der angeblich 17-Jährige auch verantwortlich ist für ein Gewaltverbrechen an einer jungen Frau in Griechenland im Jahr 2013. Der Fall, der auch eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst hat, wirft zahlreiche Fragen auf. Hier der Stand der Dinge:

Was wissen die Ermittler über den Tatverdächtigen?

Polizei und Staatsanwaltschaft legen ihm Vergewaltigung und Mord zur Last. Am Tatort in Freiburg waren DNA-Spuren von ihm gefunden worden, sieben Wochen nach dem Tod der Studentin wurde er festgenommen. Er war in Freiburg auf Videoaufnahmen einer Straßenbahn erkannt worden. Den Angaben zufolge ist er 17 Jahre alt und aus Afghanistan. Er kam laut Staatsanwaltschaft 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland, lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie und stand unter der Vormundschaft des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald.

Wie war er integriert?

Er besuchte laut Behörden eine Schule in Freiburg und galt als nicht vorbestraft. Zudem kann er sich in deutscher Sprache verständigen. Seit seiner Festnahme sitzt er in Untersuchungshaft. Er äußert sich nicht und hat einen Anwalt. Zur Frage, wo und wie er in Haft sitzt, will die Staatsanwaltschaft nichts sagen.

Ist sein Alter gesichert?

Die Staatsanwaltschaft ging bislang davon aus, dass das mit 17 angegebene Alter korrekt ist. Nun soll die Rechtsmedizin der Freiburger Universität das Alter bestimmen.

Wieso ist das Alter wichtig?

Ist ein Täter zur Tatzeit jünger als 18 Jahre, gilt das Jugendstrafrecht. Es drohen maximal zehn Jahre Haft. Ältere Täter können härter bestraft werden.

Welche Verbindungen gibt es jetzt nach Griechenland?

Die Polizei prüft einen möglichen Zusammenhang zu dem Gewaltverbrechen an einer jungen Frau in Griechenland im Jahr 2013. Die Frau war auf der Insel Korfu überfallen und eine Steilküste hinunter geworfen worden. Sie überlebte schwer verletzt.

Und der Täter?

Die griechische Anwältin des damaligen Täters will den in Freiburg Verhafteten wiedererkannt haben. Wie sie sagte, wurde er 2014 in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach etwa eineinhalb Jahren wurde er demnach unter Auflagen freigelassen. Danach verliert sich seine Spur. Die Hintergründe der Freilassung sind unklar.

Wie reagiert die deutsche Polizei ?

Die Freiburger Ermittler haben diese Hinweise durch Zeugenbefragungen erhalten, zudem berichten Medien darüber. Das Problem: Sie müssen verwertbare Informationen der griechischen Polizei und Justiz abwarten. Möglich ist etwa das Abgleichen von auffälligen Tätowierungen. Die soll der Täter in Griechenland gehabt haben.

Wann kommen diese Auskünfte?

Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden koordiniert das Übersenden der Freiburger Fragen nach Griechenland. Ob und wann Antworten kommen, ist unklar. Das Verfahren, sagt eine Sprecherin, sei kompliziert und zeitaufwendig.

Gibt es Hinweise auf andere Taten des Verdächtigen?

Die Polizei hat keine konkreten Hinweise. Ihr war der Verdächtige vor dem Tod der Studentin wegen illegaler Einreise aufgefallen sowie in Zusammenhang mit einer Körperverletzung. Letzterer Verdacht erhärtete sich nicht.

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