Arbeitnehmerrechte Befristete Teilzeit startet Anfang 2019

Berlin · Beschäftigte in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern sollen ab Januar in der Regel das Recht auf eine Teilzeitphase von einem bis fünf Jahren Dauer bekommen – und das ohne besondere Gründe.

Das beschloss gestern der Bundestag. Für diese „Brückenteilzeit“ gibt es aber betriebsbedingte Ausnahmen.

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